Zur Ermittlung des Energiebedarfs der Gebäude läßt der Gesetzgeber Berechnungen mit allgemein gültigen Annahmen zu. Die entsprechenden Daten führen zu ungünstigen Ergebnissen.
Werden für die Energiebedarfsermittlung exakte Werte eingesetzt, können Ergebnisse berechnet werden, die auch einen exakten Bedarfswert wiedergeben.
Die so ermittelten Werte können einen bis um 25% niedrigeren Energiebedarf ergeben.
z.B.: Neubauten
87 kWh/m²a 8,7 Liter/m²a |
Primärenergiebedarf Heizöl pro Jahr |
116 kWh/m²a 11,6 Liter/m²a |
.. und bei Altbauten Baujahr 1980 bis 1995 z.B. |
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150 kWh/m²a 15 Liter/m²a |
Primärenergiebedarf Heizöl pro Jahr |
200 kWh/m²a 20 Liter/m²a |
Für den Vermieter oder Verkäufer besteht dadurch der Vorteil, daß der Mieter oder Käufer mit geringeren Energiekosten kalkulieren kann.
In der Praxis werden sich Vermieter und Mieter den Vorteil teilen und der Verkäufer mehr Geld bekommen.