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Referenzen:

Auszug aus einer gutachterlichen Stellungnahme von einem bekannten KfW-Prüfer:

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Für die oben benannten Neubauvorhaben hat das Ingenieurbüro "Otto-Energiesparkonzepte, Windeckstraße 13, 76135 Karlsruhe" das energetische Konzept für das geplante KfW-Effizienzhaus 70 entwickelt und die entsprechenden Primärenergiebedarfsberechnung durchgeführt. Die endgültige Fassung der einzelnen Effizienzhausnachweise wurde von Herrn Otto am 13.03.2013 erstellt und zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen dieser Stellungnahme soll nun ermittelt werden, ob die Berechnung und die ermittelten energetischen Kennwerte plausibel sowie nachvollziehbar sind und den Effizienzhausanforderungen der KfW entsprechen. Eine Überprüfung der Berechnungsansätze durch eine Vor-Ort-Begehung wurde im Rahmen dieser Stellungnahme nicht durchgeführt.

Einleitende Plausibilitätsprüfung:
Die Angaben zu den Gebäuden und dem jeweiligen Gebäudeaufmaß sind hinsichtlich Geometrie und angegebenen Bauteilflächen nachvollziehbar und plausibel. Die energetischen Kennwerte zum Referenzgebäude sind nicht auffällig und liegen auch innerhalb des von der KfW akzeptierten Toleranzbereiches. Eine entsprechende Überprüfung der einzelnen Nachweise über die KfW-Onlinebestätigung wurde erfolgreich durchgeführt und das Ergebnis ist vorgelegt.
Bei den angegebenen QP-Werten für die IST-Gebäude handelt es sich fast um energetische Punktlandungen für das Effizienzhaus 70-Niveau (EH 70), kann aber mit dem beschriebenen energetischen Konzept und einer detaillierten Anlagenbewertung erreicht werden und ist somit nicht unrealistisch. Mit der Kombination einer optimierten Referenztechnik (Gas-Brennwerttechnik + Solaranlage für Trinkwasser sowie einer Abluftanlage) und einem baulichen Wärmeschutz, der bei allen vier Gebäuden dem KfW-Effizienzniveau 55 entspricht, ist es realistisch, auch den QP-Wert des Referenzgebäudes um 30% zu unterschreiten.

Berechnungsergebnisse Referenzgebäude:
Die QP-Werte der Referenzgebäude liegen mir ca.9% Abweichung vom statistischen Mittel (dieser Prüfsatz wird von der KfW als Plausibilisierungsmaßstab verwendet) im oberen Toleranzbereich, sind aber dennoch nicht ungewöhnlich. Eine Kontrollrechnung ergab QP-Werte im Mittel von ca. 61,7kWh/(m2 x Jahr) und somit eine geringere Abweichung von ca. 2%. Die angegebenen HT'- Werte von 0,403 bis 0,416 W/(m2K) liegen dagegen nur ca.1,5% oberhalb des statischen Mittelwertes. Hier ergaben Kontrollberechnungen eine unwesentliche Abweichung von weniger als 1%.

In den Berechnungen zum Referenzgebäude fallen zwei Annahmen auf. Zum einen wurde abweichend von den Stardardrohrleitungslängen der DIN 4701-10 mit zwei Heizungssträngen gerechnet, wodurch höhere Verluste entstehen und zum zweiten wurde für das Bauteil "Dachdecke 3" (ca. 25% des jeweiligen oberen Gebäudeabschlusses) ein U-Wert von 0,28 W/(m2K) angesetzt. Beide Berechnungsansätze, die den QP-Wert des Referenzgebäudes erhöhen, sind zulässig und können zum Vorteil für das Effizienzhausnachweisverfahren genutzt werden.

Berechnungsergebnisse KfW-Effizienzhaus 70:

Man erkennt sofort, dass der Sachverständige Herr Otto ein Grundprinzip der EnEV beherrscht und sinnvoll einsetzt. Die EnEV belohnt planerischen Sachverstand und eine qualitätsbewusste Bauausführung. Diesen Ansatz verfolgt Herr Otto zielstrebig im Rahmen der Gebäudeoptimierung, da er seine Anlagenbewertung und die Berechnung der Anlagenaufwandszahl fast ausschließlich mit herstellerspezifischen Kenndaten und detailliert berechneten Einzelparameter aufbaut sowie beim baulichen Wärmeschutz eine genaue Wärmebrückenbewertung vorsieht.
Die Berechnung des baulichen Wärmeschutzes ist nachvollziehbar. Bei den U-Wert-Berechnungen der einzelnen Bauteile ist kein wesentlicher Mangel aufgefallen und der verwendete Fenster Uw-Wert von 0,91 bis 0,99 W/(m2K) je nach Fenstergröße und Rahmenteil sind bei einer 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung plausibel.
Über einen jeweils erstellten detaillierten Nachweis wird für die einzelnen Gebäude ein zusätzlicher Wärmebrückenverlust von 0,015 bis 0,022 W/(m2K) über die gesamte Gebäudehülle angesetzt. Die simulierten Wärmebrückeneinzelergebnisse, die nach Bestätigung von Herrn Otto als Regeldetails bei allen Gebäuden umgesetzt wurden und auch das jeweilige Wärmebrückenlängenaufmaß der einzelnen Häuser wurde übergeben. Eine konkrete Gegenrechnung der Wärmebrückenergebnisse wurde im Rahmen dieser Stellungnahme nicht durchgeführt. Die Berechnungsansätze und die Wärmebrückenergebnisses sind aber aus der Erfahrung heraus, für Neubauvorhaben realistisch und mit der beschriebenen Konstruktion und den dargestellten Dämmmaßnahmen kann dieser Wärmebrückenzuschlag erreicht werden. Da hier der Sachverständige nach dem vorliegenden Kenntnisstand langjährige Erfahrungen in der Wärmebrückenberechnung aufweist, wird der gewählte Wärmebrückenansatz nicht angezweifelt.

Für die Überprüfung der Berechnungsansätze zur Anlagenbewertung soll vorab ein Zitat der DIN 4701-10 im Anhang C herangezogen werden:
"Die Verwendung von herstellerspezifischen Angaben führt in der Regel zu besseren Werten und sollten - wenn sie vorliegen - immer verwendet werden".

Neben herstellerspezifischen Angaben ist ebenso die detaillierte Berechnung der Einzelparameter zur Anlagenbewertung im Sinne einer energetischen Gebäudeoptimierung stets zu empfehlen und durchzuführen.
In den vorliegenden Effizienzhausnachweisen wurden die Verluste der Wärmeverteilung und der Trinkwasserzirkulation nachvollziehbar hergeleitet und erreichen wesentlich geringere Werte als die Standardauslegung. Zusätzlich hat der Sachverständige den Wärmeerzeuger korrekt beurteilt, indem er hier keine klassische Nahwärmeversorgung für die Berechnung der Anlagenaufwandszahl verwendet hat, sondern den tatsächlich vorhandenen hocheffizienten Wärmeerzeuger der Fa. Viessmann.

Die Wärmeverluste der Zu- und Anbindeleitung über die unbeheizte Tiefgarage wurden in geeigneter Weise berücksichtigt.
Selbst für das Gebäude S2 hat Herr Otto die Zusatzverluste über eine Anbindeleitung mitbilanziert, obwohl hier der Wärmeerzeuger im Gebäude steht. somit liegt der tatsächliche Primärenergiebedarfswert für das Gebäude S2 unter dem von SV angegebenen QP-Wert.

Die Kennwerte des Wärmeerzeugers wurden über eine weitere Berechnung von Herrn Otto mir einem zweiten Softwareprodukt bestätigt. An dierser Stelle konnte man ggf. sogar noch eine geringere Aufwandszahl für die Wärmeerzeugung annehmen, da nicht nur jedes einzelne Gebäude mit seiner entsprechenden Nutzfläche mit Wärme versorgt wird. Grundsätzlich gilt nämlich: Je höher die versorgte Nutzfläche, desto geringer werden entsprechende Effizienzparameter des Wärmeerzeugers.

Ein weiterer Effizienzsprung ist durch die genaue Berechnung des Solarertrages erreicht worden. Auch hier konnte mit Hilfe der Herstellerdaten und der konkreten Auslegung der Solaranlage ein wesentlich höherer Deckungsanteil für die Trinkwasserunterstützung gegenüber dem Normansatz bestimmt werden.
Als letzter Baustein zur Anlagenoptimierung können die reduzierten Ansätze zur Hilfsenergie betrachtet werden, die sich wiederum durch verkürzte Leitungslängen oder genaue Herstellerwerte ergeben. Hier scheint aber das volle Potential noch nicht ausgeschöpft worden zu sein. Die Stromaufnahme der geplanten Abluftanlage entspricht 1 zu 1 dem DIN 4701-Standard bzw. Referenzwert. Hier kann man davon ausgehen, dass die Stromaufnahme der Abluftventilatoren wesentlich geringer ist wie angenommen.
Mit all den beschriebenen Berechnungsansätzen, und den dargestellten Effizienzverbesserungen erscheinen die Anlagenaufwandszahlen im Mittel von 1,03 für die Gebäude wohl sehr niedrig aber dennoch nicht unrealistisch. Somit können die errechneten Primäreneriebedarfswerte für das beantragte Effizienzhaus 70-Niveau als plausibel betrachtet werden.

Fazit:
Mit den vorgelegten Wärmeschutznachweisen für die Gebäude "Südliches Baufeld S1 bis S4" des Neubauvorhabens "Wohnpark Gießener Straße in 60435 Frankfurt am Main" und den dort vom Ingenieurbüro "Otto-Energiesparkonzepte" getroffenen Annahmen wird auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse das Effizienzhaus 70 erreicht. Die Herleitung und Berechnungen der energetischen Kennwerte können auf Grundlage der eingereichten Bilanzierungsdokumentation als fachgerecht und EnEV-konform eingestuft werden. Die Randbedingungen und technischen Vorgaben der KfW im Rahmen der Effizienzhausförderung sind somit erfüllt und berücksichtigt.



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